Rechtsprechung
   BFH, 12.09.1963 - V 279/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5917
BFH, 12.09.1963 - V 279/60 U (https://dejure.org/1963,5917)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1963 - V 279/60 U (https://dejure.org/1963,5917)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1963 - V 279/60 U (https://dejure.org/1963,5917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,5917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 77, 729
  • BStBl III 1963, 587
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.12.1956 - V 148/56 U

    Umsätze aus der ambulanten Behandlung von Patienten als Einnahmen aus freier

    Auszug aus BFH, 12.09.1963 - V 279/60 U
    Die Frage wurde vom Finanzamt verneint, vom Finanzgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats V 148/56 U vom 5. Dezember 1956 (BStBl 1957 III S. 41, Slg. Bd. 64 S. 109) bejaht.

    Im Urteil V 148/56 U vom 5. Dezember 1956 (a.a.O.) hat der Senat den folgenden Rechtssatz aufgestellt: "§ 4 Ziff. 15 b UStG erstreckt sich nicht nur auf Umsätze von Krankenanstalten, die als solche zur Umsatzsteuer heranzuziehen sind, sondern auch auf Umsätze von Ärzten in den zu ihrem Privatvermögen gehörenden Krankenanstalten aus Tätigkeiten der in § 42 Abs. 2 UStDB genannten Art." Der Streitfall unterscheidet sich von dem diesem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt nur dadurch, daß die Krankenanstalt nicht einem Arzt, sondern zwei Ärzten (je zur Hälfte) gehört.

  • BFH, 21.04.1966 - V 224/63
    Der Mitinhaber einer Krankenanstalt kann für seine ärztlichen Leistungen in der Krankenanstalt die Steuerfreiheit nach § 4 Ziff. 15 (b) UStG dann nicht in Anspruch nehmen, wenn die Krankenanstalt die Form einer juristischen Person hat oder zu den Mitinhabern Personen gehören, die keine unmittelbar der Krankenpflege dienenden Leistungen erbringen (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil des BFH V 279/60 U vom 12. September 1963, BStBl 1963 III S. 587, Slg. Bd. 77 S. 729).

    Zwar hat der Senat die vom FG für die gegenteilige Auffassung angeführte Rechtsprechung (V 148/56 U vom 5. Dezember 1956, a. a. O.) durch das Urteil V 279/60 U vom 12. September 1963 (BStBl 1963 III S. 587, Slg. Bd. 77 S. 729) noch erweitert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht